Die Ortsgerichte der Stadt Münzenberg

Für Gambach und Ober-Hörgern

Ortsgerichtsvorsteher
Lothar Düringer
Gambacher Straße 23 a
Ober-Hörgern
Tel.: 06004 451
Mobil: 0151 10866494
 
In der Zeit vom 15.10.-23.10.2023 im Urlaub!
Vertretung Erwin Sames.
 
Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Wolfgang Knötschke
Untergasse 28
Gambach
Tel.: 06033 63017
Mobil: 0176 71966011
 
Ortsgerichtsschöffin
Sabine Nebhuth-Alles
Gambacher Straße 13
Ober-Hörgern
Tel.: 06004 2798
 
Ortsgerichtsschöffe
Erwin Sames
Ricarda-Huch-Straße 9
Gambach
Tel.: 06033 968425
Mobil: 0171 9698281
Ortsgerichtsschöffe
Wolfgang Stückrath
Brückfeldstraße 16
Gambach
Tel.: 06033 5801
 

Für Münzenberg und Trais

Ortsgerichtsvorsteherin
Sabine Keck
Wetterstraße 14
Trais
Tel.: 06004 9150310
Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Hilmar Weiß
Wetterstraße 2
Trais
Tel.: 06004 2842
Ortsgerichtsschöffe
Wolfgang Döll
Marktplatz 3 a
Münzenberg
Tel.: 06004 3062
Ortsgerichtsschöffe
Edgar Wiesenbach
Im Eiloh 8
Münzenberg
Tel.: 06004 1623
Ortsgerichtsschöffe
Haris Laspoulas
Bellersheimer Weg 21
Münzenberg
Tel.: 06004 2974

Ortsgerichte

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Sicherung von Nachlässen;
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Welche Gebühren fallen an?

Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

An wen muss ich mich wenden?

Termine können Sie mit dem Ortsgerichtsvorsteher bzw. der Ortsgerichtsvorsteherin telefonisch vereinbaren.

Bemerkungen