Haupt- und Finanzausschuss

Einladungen

Konstituierende Sitzung 20. Mai, 19:00 Uhr
im Bürgerhaus Gambach

Stadtverordneter
Hagen Vetter
SPD
Stadtverordneter
Daniel Rasser
CDU
Stadtverordneter
Patrick Dallmann
SPD
Stadtverordneter
Stefan Grieb
CDU
Stadtverordneter
Peter Tinz
CDU
Stadtverordnete
Jessica Sittner
FWG

Ausschuss für Bauen, Ökologie und Planung

Einladungen

Konstituierende Sitzung 20. Mai, 19:20 Uhr
im Bürgerhaus Gambach

Vorsitzender
Dirk Eiser
CDU
Stadtverordneter
Peter Hüttl
SPD
Stadtverordneter
Matthias Müller
SPD
Stadtverordneter
Stefan Kaiser
CDU
Stadtverordneter
Jason Özogul
CDU
Stadtverordnete
Ronald Berg
FWG

Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur

Einladungen
Konstituierende Sitzung 20. Mai, 19:40 Uhr
im Bürgerhaus Gambach
Vorsitzender
Alexander Heise
CDU
Stadtverordneter
Jonas Vogler
CDU
Stadtverordnete
Nina Ohly
CDU
Stadtverordnete
Andrea Trivilino
SPD
Stadtverordneter
Alexander Müller
SPD
Stadtverordnete
Stefanie Kerschner
FWG

Niederschriften

2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
Was sind die Ausschüsse?

Die Stadtverordnetenversammlung hat die folgenden Fachausschüsse gebildet:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Bauen, Ökologie und Planung
  • Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten
Die Fachausschüsse haben jeweils 6 Mitglieder, die durch die Stadtverordnetenversammlung benannt werden.
Die Ausschüsse tagen - wie die Stadtverordnetenversammlung - grundsätzlich öffentlich. Ausnahme: vertrauliche Angelegenheiten.
Sie sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ihre Aufgabe ist es, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten und über ihre Entscheidungsvorlage zu berichten. Im Einzelfall kann eine Angelegenheit der Kommune widerruflich zur Entscheidung an den Ausschuss delegiert werden. Die Entscheidung der Angelegenheit durch den Ausschuss hat den gleichen Rechtscharakter wie eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Die fachliche Kompetenz der Ausschüsse wird dadurch gewährleistet, dass jede Fraktion ihre fachspezifisch qualifizierten Stadtverordneten in die Ausschüsse entsendet.
Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schreibt in § 62 Abs. 1 verbindlich vor, dass ein Finanzausschuss zu bilden ist. Weitere Ausschüsse können eingerichtet werden und liegen somit im autonomen Regelungsbereich der Stadtverordnetenversammlung.