Trauerfall

Das einzig Wichtige im Leben, sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen.

Albert Schweizer

Alle Informationen bezüglich der Anzeige eines Trauerfalls finden Sie hier.

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. Die Anzeige hat spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zu erfolgen.

Zur Anzeige eines Sterbefalls sind verpflichtet:

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat (Vermieter, Hauseigentümer, etc.),
  • jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen unterrichtet ist

In der Praxis wird das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeigen für Sie beim Standesamt vornehmen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Nachweis über den letzten Wohnsitzt des Verstorbenen (i. d. R. Personalausweis, Meldebescheinigung)
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod
  • bei ledigen Personen zusätzlich
    • Geburtsurkunde
  • bei verheirateten/geschiedenen Personen zusätzlich
    • Ehe/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft
    • ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe(Lebenspartnerschaft (Scheidungsurteil)
  • bei verwitweten Personen zusätzlich
    • Ehe/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft
    • Sterbeurkunde des Ehegatten

Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Münzenberg aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Urkunde bzw. Abschrift jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, so besorgen Sie sich selbst bitte dieses Dokument dort.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein!

Anfallende Gebühren:

  • Sterbeurkunde - 12,00 €
  • beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister - 12,00 €
  • jede weitere Urkunde/Abschrift, die zeitgleich ausgestellt wird - 6,00 €

Elektronische Voranzeige

Unter folgendem Link können Bestatter die Daten zur Voranzeige von Sterbefällen auch online an das Standesamt Münzenberg schicken:

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass für die Beurkundung eines Sterbefalles eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist.

Merkblatt für Angehörige

Liebe Angehörige,

der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Inmitten der Trauer und des Schmerzes nun administrative Aufgaben bewältigen zu müssen, fühlt sich oft erdrückend an. Dieses Merkblatt soll Ihnen als verständlicher Leitfaden dienen. Es zeigt Schritt für Schritt, was jetzt wichtig ist – sortiert nach Dringlichkeit, damit Sie den Kopf für das Wesentliche frei haben. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und bitten Sie Freunde oder Verwandte um Unterstützung bei einzelnen Punkten.

Merkblatt für Angehörige